Die Energieausweise nach OIB Richtlinie 6 sind die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Die Ausstellung darf nur von qualifizierten Fachleuten erfolgen.
Bei Wohngebäuden werden neben der Gebäudehülle die Heizung, die Warmwasserbereitung und die Lüftung des Gebäudes berücksichtigt.
Bei Nicht-Wohngebäuden werden neben der Gebäudehülle auch noch die Raumwärmeversorgung, die Warmwasserversorgung, die Raumlufttechnik, die Kühlung und die Beleuchtung des Gebäudes berücksichtigt.
Der Energieausweis ist einem Gutachten gleichzustellen.
Energieausweise sind eine wesentliche Grundlage für die Verbesserung der Energieeffizienz
in Gebäuden, die sachgemäße Erstellung erfordert spezielles Fachwissen,
das mit Qualifizierungsmaßnahmen zum zertifizierten Energieausweisrechner erworben
und nachgewiesen werden kann. Verstärkte Weiterbildung ist ein Ziel der Kooperation
der Bundesinnung Bau mit der Initiative klima:aktiv des Lebensministeriums.
Diese Zertifizierung ist auch eine von mehreren Möglichkeit für eine klima:aktiv
Kompetenzpartnerschaft.
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