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Berechtigte Personen

Gewerbetreibende: lt. Erlass des BMWFJ (ehemals BMWA)
(15.1.2008, BMWA-30.599/0009-I/7/2008)

Gemäß Gewerbeordnung

Gemäß Gewerbeordnung

  • Baumeister/innen
  • Elektrotechniker/innen
  • Gas- und Sanitärtechniker/innen
  • Heizungstechniker/innen
  • Kälte- und Klimatechniker/innen
  • Lüftungstechniker/innen
  • Zimmermeister/innen

Gewerbetreibende eingeschränkt: lt. Erlass des BMWFJ (ehemals BMWA)
(27.5.2008,BMWA-30.599/0193-I/7/2008)

Hinsichtlich der folgenden Gewerbe wird die Befähigung bzw. die Berechtigung zur Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Sinne des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) im jeweils angeführten Umfang als gegeben angesehen:

  • Hafner (§ 94 Z 30 GewO 1994):
    Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz von Ein- und Zweifamilienhäusern.
  • Rauchfangkehrer (§94 Z 55 GewO 1994):
    Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz bestehender Wohngebäude ausgenommen Neubauten und baubewilligungspflichtige Änderungen von Bauwerken

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