Berechtigte Personen
Gewerbetreibende: lt. Erlass des BMWFJ (ehemals BMWA)
(15.1.2008, BMWA-30.599/0009-I/7/2008)
|
Gemäß Gewerbeordnung |
- Baumeister/innen
- Elektrotechniker/innen
- Gas- und Sanitärtechniker/innen
- Heizungstechniker/innen
- Kälte- und Klimatechniker/innen
- Lüftungstechniker/innen
- Zimmermeister/innen
Gewerbetreibende eingeschränkt: lt. Erlass des BMWFJ (ehemals BMWA)
(27.5.2008,BMWA-30.599/0193-I/7/2008)
Hinsichtlich der folgenden Gewerbe wird die Befähigung bzw. die
Berechtigung zur Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden im Sinne des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG) im
jeweils angeführten Umfang als
gegeben angesehen:
- Hafner (§ 94 Z 30 GewO 1994):
Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz von Ein- und Zweifamilienhäusern.
- Rauchfangkehrer (§94 Z 55 GewO 1994):
Ausstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz bestehender Wohngebäude ausgenommen Neubauten und baubewilligungspflichtige Änderungen von Bauwerken
zurück zu den berechtigten Personengruppen